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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Eventräumlichkeiten für Hochzeiten

Angebot/Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt durch die Unterfertigung des vom KLETZMAYR GUT vorgelegten Angebots durch den Vertragspartner und die darauffolgende Erteilung der Auftragsbestätigung durch das KLETZMAYR GUT. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von EUR 800,- fällig. Die Reservierung ist erst bei Einlangen der Anzahlung fixiert und wird vom KLETZMAYR GUT schriftlich bestätigt. Die Höhe der Anzahlung wird Ihnen im Zuge der Endabrechnung gegengerechnet. Der Restbetrag ist unmittelbar nach dem Hochzeitsfest fällig. Wir behalten uns das Recht vor, vom Angebot zurückzutreten, solange keine unterzeichnete Vertragskopie vorliegt. Vereinbarungen aus diesem Vertrag sind für beide Parteien bindend.

Stornobedingungen/Vertragsrücktritt durch den Vertragspartner
Eine Stornierung muss jedenfalls schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt seitens des Vertragspartners werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:

• Bis 9 Monate vor der Veranstaltung: Anzahlung EUR 800,-
• Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 50 % des gebuchten Hochzeitspakets
• Bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 75 % des gebuchten Hochzeitspakets
• unter 3 Monate vor der Veranstaltung: 100 % des gebuchten Hochzeitspakets

Auf-/Abbau
Die Nutzung der Räumlichkeiten für Vorbereitungen am Tag vor der Hochzeitsfeier ist nach Absprache möglich! Der Abbau Ihrer Dekorationsartikel inkl. Abholdung und die Demontage etwaiger eigener Bühnen-/ Barelemente hat am Tag nach der Hochzeit zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr zu erfolgen. Für nicht abgebaute Dekorationsartikel müssen wir einen Stundensatz von € 40,00 + 20% MwSt. verrechnen, sofern wir diese selbst entfernen und entsorgen müssen.

Mobiliar
Möbel vom Innenbereich dürfen nicht im Außenbereich/im Freien verwendet werden.

Haftung durch den Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die vom KLETZMAYR GUT für Veranstaltungszwecke zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, inkl. Inventar und technischem Equipment pfleglich behandelt werden. Der Vertragspartner allein ist für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen und anderer Veranstaltungsmittel, die vorab mit uns abgestimmt werden müssen, verantwortlich. Er hat die Teilnehmer der Veranstaltung von jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen. Für jegliche Schäden, die durch Hochzeitsgesellschaft an Gebäuden oder der Einrichtung des KLETZMAYR GUT entstehen, haftet der Vertragspartner. Entsteht die Notwendigkeit einer über das normale, durch eine Veranstaltung verursachte Maß hinausgehenden Reinigung, wird diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Schäden/Verlust

 


KLETZMAYR GUT GmbH lehnt jegliche Verantwortung für Beschädigung und/oder Diebstahl von mitgebrachten Objekten und Materialien ab. Ebenso wird die Haftung für Personenschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

Lautstärke
Es wird eine dB-Grenze für alle Innen- und Außenräume des KLETZMAYR GUT vorgegeben. Diese ist verbindlich einzuhalten.

Rücktrittsrecht der KLETZMAYR GUT GmbH
KLETZMAYR GUT GmbH kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund ist kein Ersatz zu leisten. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht der Kontrolle der KLETZMAYR GUT GmbH unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die auch nur teilweise Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Der Grund des Rücktritts wird dem Kunden auf dessen Wunsch mitgeteilt. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten.

Sperrstunde
Im Innenhof und sowie in der Gewölbegalerie ist Live-Musik oder ein DJ bis max. 02:00 Uhr erlaubt. Als allgemeine Sperrstunde gilt 03:00 Uhr Früh als vereinbart.

Sonstiges
• Alle Hussen sind vor Ende der Veranstaltung vom Hof zu nehmen.
• Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Das Schwimmen im Teich ist nicht gestattet!
• Der Umwelt zuliebe sind Sternspritzer, das Streuen von Konfetti, Glitter und/oder Kunstblumen nicht gestattet.
• Da am KLETZMAYR GUT Bio-Landwirtschaft betrieben wird, sind Feuerwerke und Luftballons aus Umweltschutzgründen ausnahmslos verboten.
• Sollten Flugdrohnen zu Foto- bzw. Videozwecken verwendet werden, ist dazu vorher unser Einverständnis einzuholen (Voraussetzung: eine vorhandene Genehmigung der Austro Control für das „Einsatzgebiet III Besiedeltes Gebiet“)
• Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet.
• Kabelequipment für Trauungsmusik, Band oder DJ bzw. Mikrofon-Anlage für die Trauung muss selbst mitgebracht werden inkl. Verlängerungskabel (vom Hof werden nur die Anschlüsse bereitgestellt).
• Der Abfall muss vollständig entsorgt werden.
• Eltern haften für Ihre Kinder!
• Kein offenes Feuer im Innenhof. Kerzen dürfen am gesamten Hofgelände ausnahmslos nur in Windlichtern aufgestellt werden.

Schlussbestimmungen
• Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.

• Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

• Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht Linz als vereinbart. Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht Linz als vereinbart. Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Stand:
Mai 2024